Richtlinien und Regelungen
Wichtige Informationen zu Regeln, Ausnahmen und Verfahren rund um die digitale Vignette
Mautpflicht in Österreich
Die Mautpflicht in Österreich ist im Bundesstraßen-Mautgesetz (BStMG) geregelt. Alle Fahrzeuge bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht müssen für die Nutzung von Autobahnen und Schnellstraßen eine gültige Vignette vorweisen.
| Straßentyp | Vignettenpflichtig | Hinweis |
|---|---|---|
| Autobahnen (A-Straßen) | Ja | Alle A-Straßen in Österreich |
| Schnellstraßen (S-Straßen) | Ja | Alle S-Straßen in Österreich |
| Bundesstraßen (B-Straßen) | Nein | Mautfrei |
| Landesstraßen (L-Straßen) | Nein | Mautfrei |
| Gemeindestraßen | Nein | Mautfrei |
| Streckenmautstrecken | Ja (Streckenmaut) | Zusätzlich zur Vignette |
Ausnahmen von der Vignettenpflicht
- Fahrzeuge über 3,5t zulässiges Gesamtgewicht (GO-Box-Pflicht)
- Einsatzfahrzeuge der Polizei, Feuerwehr und Rettung im Einsatz
- Militärfahrzeuge im Dienst
- Fahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung (z.B. bestimmte Behindertenfahrzeuge)
- Fahrzeuge auf Streckenmautstrecken (dort gilt Streckenmaut statt Vignette)
- Fahrzeuge, die nur Zubringerstraßen zur Autobahn nutzen (ohne Auffahrt)
- Fahrzeuge im Rahmen von Einsätzen des Katastrophenschutzes
- Fahrzeuge mit diplomatischem Status (unter bestimmten Bedingungen)
Hinweis: Elektrofahrzeuge sind NICHT von der Vignettenpflicht ausgenommen. Auch E-Autos benötigen eine gültige Vignette für die Nutzung österreichischer Autobahnen.
Kontrollverfahren
- Automatische Kennzeichenlesegeräte: An Mautstellen und auf der Strecke installierte Kameras lesen Kennzeichen automatisch ein und gleichen sie mit der Datenbank ab.
- Mobile Kontrollorgane: Kontrollorgane der ASFINAG können Fahrzeuge anhalten und die Vignette überprüfen.
- Polizeikontrollen: Die Polizei kann im Rahmen allgemeiner Verkehrskontrollen auch die Vignette überprüfen.
Strafen und Ersatzmaut
| Verstoß | Strafe | Verfahren |
|---|---|---|
| Fahren ohne Vignette (PKW) | Ersatzmaut mind. EUR 120,– | Sofortige Zahlung oder Anzeige |
| Fahren ohne Vignette (Motorrad) | Ersatzmaut mind. EUR 60,– | Sofortige Zahlung oder Anzeige |
| Falsche Fahrzeugkategorie | Wie ohne Vignette | Sofortige Zahlung oder Anzeige |
| Abgelaufene Vignette | Wie ohne Vignette | Sofortige Zahlung oder Anzeige |
| Nichtbezahlung der Ersatzmaut | Strafverfügung bis EUR 3.000,– | Verwaltungsstrafverfahren |
| Ausländisches Fahrzeug ohne Vignette | Ersatzmaut + Sicherheitsleistung | Sofortige Zahlung erforderlich |
Beschwerden und Einsprüche
- Einspruch bei der ASFINAG: Schriftlicher Einspruch innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Strafverfügung
- Angaben im Einspruch: Name, Adresse, Kennzeichen, Datum des Vorfalls, Begründung, Beweise
- Verwaltungsgericht: Bei Ablehnung des Einspruchs kann das Verwaltungsgericht angerufen werden
- Ombudsmann: Bei ungelösten Streitigkeiten kann der Volksanwalt eingeschaltet werden
Tipp: Bewahren Sie immer die Kaufbestätigung Ihrer Vignette auf. Bei technischen Problemen kann die Bestätigung als Nachweis dienen.
Kontakt: [email protected]
Preisänderungen und Regelungsänderungen
Die ASFINAG kann Preise und Regelungen jährlich anpassen. Neue Preise für die Jahresvignette werden typischerweise im Herbst des Vorjahres bekanntgegeben. Wir aktualisieren unsere Informationen zeitnah nach offiziellen Ankündigungen.